Steuererhöhungen in Windhagen
Die Ortsgemeinde Windhagen wird durch die Bestimmungen im Landesfinanzausgleichsgesetz des Landes RLP zur Erhöhung der Steuerhebesätze gezwungen, so Ortsbürgermeister Buchholz im Rahmen der Ratssitzung am 09.03.2023
Während der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Windhagen wurde durch Rainer Hilbers (CDU/FDP Fraktion) vorgeschlagen, die Steuerhebesätze der Ortsgemeinde Windhagen nicht zu erhöhen. Dieser Vorschlag war nicht mehrheitsfähig. Dankenswerterweise sah ein Beschluss über alle Parteigrenzen hinweg vor, das die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer in Windhagen nur moderat angehoben werden. Diesem Vorschlag ist der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.03.2023 gefolgt.